Sichere Zelte: Statik und Stabilität
Dürfen Sie ein Partyzelt oder auch ein Lagerzelt unbegrenzt lange auf Ihrem Grundstück stehen lassen? Und brauchen Sie dafür eine Genehmigung, eine Abnahme oder so etwas? In Deutschland geschieht schließlich so gut wie nichts ohne Gesetze, Normen und Verordnungen; Prüfungen und Abnahmen. Bei Nichteinhaltung droht in vielen Fällen ein Bußgeld. Grund genug, Sie über Ihre Rechte und Pflichten beim Aufbau und Betrieb von Zelten aller Art zu informieren. Zelte heißen übrigens im Amtsdeutsch „Fliegende Bauten“. Typisch, oder?
Fliegende Bauten – hä?
In den einschlägigen Richtlinien werden fliegende Bauten wie folgt definiert:
Bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden können.
Dazu zählen also Zelte, aber auch Tribünen, Veranstaltungsbauten wie Überdachungen und Bühnen, Fahrgeschäfte und weitere mobile Bauten. Man könnte sie auch als temporäre Architektur bezeichnen. Und ja, natürlich gelten auch hier besondere statische und rechtliche Anforderungen – etwa in der FlBauR (Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten) und den Normen DIN EN 13814 und 13782. Und die Bundesländer setzen mit eigenen Landesbauordnungen noch einen drauf.
Umso wichtiger, dass wir als Ihr Zeltverleih Hamburg den Überblick behalten und Sie immer rechtssicher beraten und versorgen.
Was ist erlaubt, was genehmigungspflichtig?
Eins vorab: Wenn jedes Zelt erstmal geprüft und genehmigt werden müsste, wären Nutzer genervt und Behörden überfordert. Es gibt also durchaus „genehmigungsfreie Fliegende Bauten“. Kurz gesagt bleibt genehmigungsfrei, was nicht länger als 3 Monate auf Ihrem Grund und Boden steht, kleiner als 75 m² Grundfläche ist und nicht mehr als 5 m hoch.
Weitere Ausnahmen
Auch Bauten bis 5 m Höhe, die für Kinder betrieben werden, brauchen in vielen Bundesländern keine Genehmigung; ebenso Überdachungen unter 5 m Höhe und 100 m² Grundfläche.
Eine grundsätzliche Ausführungsgenehmigung wird beim erstmaligen Aufstellen von Prüfinstanzen wie dem TÜV erteilt und in einem sogenannten Zeltbuch festgehalten. Aber um solche Dinge müssen Sie sich als Kunde vom M. & M. Zeltverleih natürlich nicht kümmern – das machen wir für Sie.
Genehmigungsfrei hin oder her: Generelle Vorgaben
Natürlich müssen auch genehmigungsfreie Fliegende Bauten standsicher aufgestellt werden. Zum Aufbau wird in der Regel eine Befugnis vorausgesetzt (die wir als Ihr Zeltverleiher selbstverständlich besitzen) und das allgemeine öffentliche Baurecht von Bund und Ländern stellt Anforderungen an Konstruktion, Statik und Sicherheit (über die FlBauR hinaus zum Beispiel in der DIN 4112). Da drin steht u.a.:
Genehmigungspflichtige Fliegende Bauten
Sollte Ihre Zeltlösung nicht zu den „genehmigungsfreien Fliegenden Bauten“ fallen, wie zum Beispiel Zelthallen, die über einen längeren Zeitraum aufgestellt bleiben, wird es etwas komplizierter – es sei denn, Sie haben einen Profi wie M&M Zeltverleih an Ihrer Seite. Bei einer „ortsgebundenen Nutzung“ ist es von Vorteil, wenn ein Zelt eine Statik besitzt, dann geht die Genehmigung meist schneller. Ein Punkt mehr, auf den Sie sich bei uns verlassen können.
Generelle Standsicherheit
Wer sein Zelt von einem Fachbetrieb für die Zeltvermietung wie uns aufstellen lässt, braucht sich zum Thema Sicherheit auch über starken Wind oder raues Wetter keine Gedanken zu machen. Wir haben für jedes Zelt und für jeden Aufstellungsort das richtige Zubehör zur Erhöhung der Standsicherheit auf Lager. Dazu zählen spezielle Bodenrahmen, Sturmsicherungen mit Gewichten oder Erdnägeln und andere Befestigungen für den Boden.